Was steht in der Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. In ihr werden vom Verordnungsgeber auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.
Die Abkürzung EnEV bezeichnet die von der Bundesregierung erlassene Energieeinsparverordnung mit dem Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden zum Schutz des Klimas zu senken. In der EnEV ist geregelt, welchen Energiestandard ein Haus, bzw. Teile des Hauses nach einer Sanierung erreichen muss, bzw. welche Anforderungen an Neubauten gestellt werden. Die EnEV wird über die Jahre immer wieder neu formuliert und verschärft, damit bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand realisiert werden kann. Die aktuelle EnEV 2014 wurde am 1. Mai 2014 erlassen. Da eine Nichteinhaltung der Verordnung zu empfindlichen Bußgeldern führt, sollten Hausbesitzer mit einem Energieberater zusammenarbeiten und vom Handwerker einen Beleg einfordern, dass die Arbeiten am Haus, die Anforderungen der EnEV erfüllt haben. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der EnEV ist die Montage geeigneter Fenster und Türen, die einen bestimmeten U-Wert nicht überschreiten.
Endenergieverbrauch
Der Endenergieverbrauch entspricht der Summe des Energiekonsums für alle eingesetzten Energieträger während eines Jahres pro Objekt. Die Endenergie umfasst die letzte Stufe im Handel. Endenergie ist die zum Verbrauch zur Verfügung stehende Energie wie Elektrizität, Heizöl, Gas, Holz, Weitere erneuerbare Energien, weitere nicht erneuerbare Energien.